
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma hagen Motor parts
§1.Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen von Firma hagen Motor parts mit dem Käufer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Abweichenden AGB’s von Käufern wird ausdrücklich widersprochen.
§2.Lieferungen und Leistungen
Unsere Angebote per Email und die Website von hagen Motor parts stellen jeweils eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an den Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von hagen Motor parts , spätestens jedoch mit der Lieferung an den Käufer zustande.
§3.Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz
(1) Soweit der Kunde einen Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB abgeschlossen hat und ein Verbraucher i.S. des Gesetzes ist, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Insbesondere besteht kein Widerrufsrecht, wenn die bestellten Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
(2) Der Widerruf muss an die Firma hagen Motor parts, Hohes Feld 15, 27628 Hagen gerichtet sein, er muss keine Begründung enthalten und in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Waren bei dem Empfänger.
(3) Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist er zur Rücksendung der Waren verpflichtet. Hat der Kunde durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eine Verschlechterung der Sache hervorgerufen, hat er der hagen Motor parts hierfür angemessenen Wertersatz zu leisten. Für den Gebrauch bzw. die Benutzung der Waren bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs hat der Kunde im Falle einer Ausübung des Widerrufsrechts den Wert des Gebrauchs bzw. der Benutzung zu vergüten.
(4) Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.
§4.Liefertermine und Fristen, Versand, Gefahrübergang
(1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder wenn bis zum Ablauf der Lieferfrist die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von hagen Motor parts liegen, wie z.B. Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt oder Streik entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wenn hagen Motor parts selbst nicht beliefert wird, obgleich hagen Motor parts bei zuverlässigen Zulieferern deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird hagen Motor parts von seiner Leistungspflicht frei.
(2) Bei Lieferverzug ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist seinen Rücktritt ankündigt.
(3) Mit der Übergabe der verkauften Sache an den Spediteur geht die Gefahr des Verlusts bzw. der Beschädigung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(4) Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann hagen Motor parts unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages sowie für den entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§5.Preise und Preisänderungen
(1) Alle Preise werden in Euro angegeben und enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer. Die jeweils im Angebot per EmAil oder auf sonstigem Wege mitgeteilten Preise verstehen sich ab Lager. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen und werden dem Käufer entsprechend der gültigen Preisliste von hagen Motor parts berechnet. Bei Lieferung in das Ausland umfasst dies auch die zusätzlichen Versandkosten.
(2) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die hagen Motor parts berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
§6.Zahlung
(1) Sämtliche Kaufpreise und Entgelte sind bei Übergabe des Lieferungsgegenstandes zur Zahlung fällig. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme.
(2) Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist hagen Motor parts berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. hagen Motor parts behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens, etwa die Kosten für beanspruchte Überziehungskredite, ausdrücklich vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Kostenanteil in Höhe von 2,50 Euro berechnet.
(3) Die Aufrechnung des Käufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§7.Eigentumsvorbehalt
Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der hagen motor parts
§8.Gewährleistung
(1) Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht.
(2) Verfügt die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, so hat der Kunde das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Kaufsache. hagen Motor parts kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. In diesem Fall steht dem Käufer die jeweils andere Art der Nacherfüllung zu.
(3) Für Mängel aufgrund natürlicher Abnutzung, außergewöhnlicher Belastung oder unsachgemäßen Einbaus der gelieferten Ware besteht keine Gewährleistung.
§9.Schadensersatzansprüche
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber hagen Motor parts , gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel der gelieferten Ware, Pflichtverletzung, Lieferverzug oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der hagen Motor parts oder durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen hagen Motor parts bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von hagen Motor parts sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(4) hagen Motor parts haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung der gelieferten Teile entgegen der üblichen Sorgfalt und den anerkannten Regeln der Technik oder durch einen Verstoß des Kunden gegen die StVZO entstehen. So ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass die gelieferten Teile den Eintragungen der entsprechenden Kfz-Papiere genügen. Soweit angebotene Teile von hagen Motor parts über keine TÜV-Gutachten, Material-Gutachten oder über keine ABE-Nummer verfügen, ist eine Verwendung dieser Teile im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig.§10.Datenschutz
Eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch hagen Motor parts findet nur insoweit statt, als dies für die Auftrags- und Geschäftsabwicklung notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.
§11.Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Hagen.
(2) Die Begründung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnis richtet sich nach deutschem Recht. Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht sind abbedungen.
(3) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, sofern es sich beim Kunden um einen Vollkaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, Hagen ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt für Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke vereinbaren die Vertragsparteien die Geltung einer angemessen Regelung, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.